Weitere Voraussetzungen

Die Bedienung und Benutzung eines Krans ist ausschließlich entsprechend unterwiesenem und ausgebildetem Personal vorbehalten, das sich in einem gutern körperlichen und geistigen Zustand befindet und mit der erforderlichen Ausrüstung zum persönlichen Schutz (Arbeitsschutzkleidung) ausgestattet ist.
Der Kranfahrer ist verantwortlich für die Sicherheit beim Arbeiten mit dem Kran.
In einigen Ländern muss der Kranführer zwingend eine Lizenz von den zuständigen Behörden vorweisen können. Beachten Sie daher die Bestimmungen in ihrem Land.